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Ausländerrecht

Das Ausländerrecht umfasst die Einreise und den Aufenthalt von Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.


Die gesetzliche Grundlage bildet das am 01. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz, welches das derzeitige Aufenthaltsgesetz beinhaltet.

Die vielschichtigen Facetten des Ausländerrechts sind auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport dargestellt. Informieren Sie sich über:

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