Niedersachsen klar Logo

Aufnahme und Unterbringung

Der Fachbereich F1 koordiniert und steuert die Aufnahme und Unterbringung von asylsuchenden Menschen innerhalb der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. Die Zuständigkeit des Fachbereichs für die untergebrachten Personen besteht über die gesamte Dauer des Aufenthalts. Mit den Standorten erfolgt im Rahmen von regelmäßigen Dienstbesprechungen eine enge Abstimmung, in welcher Weise die Arbeitsabläufe und Prozesse der LAB NI optimal und einheitlich umgesetzt werden können. Im Fachbereich F1 erfolgen ebenfalls die Bekanntgabe von Rechtsänderungen und die Vorbereitung zur praktischen Umsetzung für die Standorte.

Ziel des Fachbereichs F1 ist es, in Abstimmung mit den Ankunftszentren und Aufnahmeeinrichtungen, die Unterbringungsmöglichkeiten des Landes bestmöglich zu nutzen. Dazu werden die Aufnahme- und Unterbringungsprozesse optimiert, um zeitweilige Belastungsspitzen frühzeitig zu erkennen und auszugleichen. Hierzu gehören ein detailliertes Belegungsmanagement, die regelmäßige Datenerhebung von statistischen Zahlen und die Klärung von Grundsatzangelegenheiten für soziale Leistungen zur angemessenen Versorgung der Asylsuchenden.

Der Aufgabenbereich Aufnahme und Belegungsmanagement arbeitet eng mit den Aufnahmeeinrichtungen zusammen. Er beschäftigt sich mit grundsätzlichen Regelungen zum Aufnahmeverfahren und koordiniert dabei die Aufnahme- und Registrierungsprozesse. Bei der Unterbringung der Menschen wird auf soziale Aspekte wie Familienzugehörigkeiten, Nationalitäten und persönliche Situationen Rücksicht genommen. Um eine kapazitive und soziale Ausgewogenheit an den Standorten zu erreichen, werden regelmäßig Verlegungen zwischen den Standorten und die dazugehörige Busplanung organisiert.

Die Informationssammlung, -steuerung und -darstellung erfolgt im Aufgabenbereich Statistik. Dazu gehören die Analyse der aktuellen Belegungen und Auslastungen der Standorte, die Auswertung der Bewohnerstruktur sowie die Dokumentation der täglichen Zu- und Abgänge. Diese Daten werden regelmäßig ausgewertet und geben Informationen zum vergangenen und aktuellen Migrationsgeschehen. Sie dienen als Planungshilfe für Zeiten hoher Einreisezahlen.

Zum Aufgabenbereich der Sozialen Leistungen zählen die Bearbeitung und die Koordination von Grundsatzangelegenheiten im Rahmen der Versorgung der Bewohner*innen. Die in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen untergebrachten Ausländer*innen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). So erfolgt die Gewährung von Leistungen des notwendigen Bedarfs (z.B. Ernährung, Unterkunft, Kleidung) in Form von Sachleistungen in allen Standorten. Weiterhin erhalten Asylsuchende einen zusätzlichen Betrag für Leistungen des persönlichen Bedarfs, welcher bei Fehlverhalten (z.B. fehlender Mitwirkung bei der Passbeschaffung oder im Asylverfahren) eingeschränkt wird.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln