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Verteilung

Die landesinterne Verteilung und Zuweisung von Asylsuchenden sowie von unerlaubt ein­gereisten Ausländern nach § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Die LAB Niedersachsen nimmt die Aufgabe der landesinternen Verteilung und Zuweisung für das gesamte Land Niedersachsen wahr. Hierbei orientieren sich die Verteilungen an einer Verteil­quote, die unter maßgeblicher Berück­sichtigung der Einwohner­zahl der Kommunen berechnet wird. Die Umsetzung der Verteilung gegenüber dem Asylsuchenden oder dem unerlaubt eingereisten Ausländer erfolgt durch einen Zuweisungs­bescheid. Bei der Zuweisung sind die Haushaltsgemeinschaft von Familien­angehörigen im Sinne des § 26 Absatz 1 bis 3 Asylgesetz (AsylG) oder sonstige humanitäre Gründe von vergleichbarem Gewicht zu berücksichtigen. Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung in den Gemeinden regeln die Gebiets­körper­schaften in eigener Zuständigkeit.


Bei Fragen zu Verteilungen wenden Sie sich bitte an:


Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Fachbereich Verteilung
Petzvalstraße 18
38104 Braunschweig


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