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Ankunft und Aufnahme


Um eine gleichmäßige Verteilung auf die Bundesländer zu erreichen, werden in Deutschland alle Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel prozentual verteilt. Der Schlüssel richtet sich nach den Steuereinnahmen und den Bevölkerungszahlen der Bundesländer. Meldet sich eine Person in einem Bundesland, welches bereits seine Quote erfüllt hat, so verweist das Quotensystem EASY (Erstverteilung von Asylsuchenden) auf das zuständige Bundesland.

Erreicht ein Flüchtling über das Quotensystem Niedersachsen so stehen als erste Anlaufstellen für die Asylsuchenden in Niedersachsen zwei Ankunftszentren in Bad Fallingbostel und Bramsche zur Verfügung. Hier werden alle notwendigen Schritte zur Aufnahme und zum Asylverfahren durchgeführt. Ziel eines Ankunftszentrums ist neben der vorübergehenden Versorgung und Unterbringung der Menschen vor allem die Beschleunigung des Asylverfahrens. Hierfür sind alle daran beteiligten Akteure in dem Ankunftszentrum vertreten. Neben der LAB ist eine Außenstelle des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in den Standorten ansässig.

Der Ankunftsprozess in der LAB

Das Aufnahmeverfahren beginnt zunächst, sowohl in einer Aufnahmeeinrichtung als auch in einem Ankunftszentrum, mit der Erfassung der Basis-Daten Name, Vorname, Geburtsdatum, Nation und Geschlecht. Die ankommenden Personen werden durch medizinisches Fachpersonal in Augenschein genommen und wenn nötig werden medizinische Erstversorgungsmaßnahmen eingeleitet. Bei nächtlicher Ankunft werden die Personen mit Verpflegung und notwendigen Hygieneartikeln vorübergehend in separaten Schlafräumen untergebracht.

Das reguläre Aufnahmeverfahren setzt sich mit einem ersten Gespräch, nach Bedarf auch mit Dolmetscher, fort. Die asylsuchenden Personen werden nach mitgeführten Dokumenten, Gründen für ihren Aufenthalt in Deutschland und sich bereits in Deutschland aufhaltenden Angehörigen befragt. Anschließend folgt die Registrierung mit Hilfe des PIK (Personalinfrastrukturkomponente)-Verfahrens. Der erste Verfahrensschritt stellt die Fast-ID (Fast Identification) dar, bei der die Fingerabdrücke genommen und mit den Datenbanken des Ausländerzentralregisters, verschiedenen Sicherheitsbehörden und des BAMF abgeglichen werden. Dadurch wird geklärt, ob diese Person bereits in Deutschland registriert ist, schon einen Asylantrag gestellt hat oder Straftaten vorliegen. Liegen keine Straftaten, Mehrfachidentitäten oder ein bereits laufendes Asylverfahren vor, wird die Person zum entsprechenden Ankunftszentrum begleitet, wo das PIK-Verfahren fortgesetzt wird.

Im weiteren Aufnahmeverfahren wird ein Lichtbild aufgenommen, ein Eintrag im eigenen System erstellt, die Daten an das Ausländerzentralregister übermittelt und ein Zimmer zugewiesen. Damit gilt die Person als in der LAB aufgenommen. Asylbegehrende unterzeichnen diverse Belehrungen, die sie zur Mithilfe bei der Passersatzbeschaffung oder dem Asylverfahren verpflichten. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen können Leistungskürzungen und Nachteile im Asylverfahren folgen.

In wenigen Ausnahmefällen kann das komplette Aufnahmeverfahren an einem der Standorte, die nicht Ankunftszentrum sind, selbstständig durchgeführt werden. Beispielsweise bei Reiseunfähigkeit, neugeborenen Babys oder Folgeantragstellern, also Personen, die in der Vergangenheit bereits einen Asylantrag gestellt haben und damit bereits registriert sind.

Nachdem alle Termine im Ankunftszentrum wahrgenommen wurden, werden die Bewohner*innen intern an einen anderen Standort verlegt, damit die Plätze im Ankunftszentrum wieder frei werden. Sollte bereits ein positiver Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über den Asylantrag vorliegen, erfolgt die Verteilung in die niedersächsischen Kommunen.


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