Ukraine - Landesaufnahmebehörde schaltet Hotline
Hotline der Landesaufnahmebehörde
dieses Servicangebot richtet sich an Kommunen, Landkreise oder auch Privatpersonen die Ukrainer*innen aufnehmen möchten und diverse Fragen zu Hilfsangeboten, aufenthaltsrechtlichen Fragen, Unterbringung, Sozialleistungen, medizinischer Versorgung haben. Darüber hinaus können Informationen und Kontakte u.a. zu Kommunen vermittelt werden.
0511 - 7282 282
Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.
Die Hinweise für ukrainische Staatsangehörige sind in folgenden Merkblättern zusammengefasst, die Sie sich ausdrucken können:
Merkblatt für ukrainische Staatsangehörige.pdf(49KB)
Rechtsstellung und Status der unterschiedlichen Flüchtlingsgruppen
Wichtige Informationen sowie Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine:
Das Bundesinnenministerium bietet auf seiner Seite ein umfangreiches Informationsangebot:
Informationsangebot des Bundesinnenministeriums
Auch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport bietet auf der Homepage umfassende Informationen zu dem Thema an:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist, finden Sie hier:
Ausländerbehörden in Niedersachsen
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes finden Sie die alle Informationen zur aktuellen Lage in der Ukraine. Viele häufig gestellte Fragen von Staatsangehörigen der Ukraine und Drittstaatangehörigen mit Wohnsitz in der Ukraine werden hier beantwortet.
Ich möchte helfen! Wo kann ich mich melden? Muss ich eine Bürgschaft übernehmen?
Aktuell zeigt die Reaktion der Niedersächsinnen und Niedersachsen in dieser aktuellen Situation, dass die Hilfsbereitschaft groß ist. Das ist wirklich beeindruckend. Das Einfachste ist, vor Ort in den Kommunen an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner heranzutreten und sich dort zu erkundigen, was getan werden kann, wo Hilfe benötigt wird, eine Unterkunft oder Sachspenden anzubieten.
Eine Bürgschaft oder Verpflichtungserklärung muss derzeit niemand übernehmen und wenn die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetztes in Kraft tritt, ist dies auch nicht erforderlich.
Hilfe für taubstumme Menschen aus der Ukraine
Taube Geflüchtete haben einen besonderen Kommunikationsbedarf und sollten schnellstmöglich mit der hiesigen tauben Community in Kontakt gebracht werden. Hierzu und zur Sicherstellung der Kommunikation finden Sie in folgendenMerkblatt.
Hilfe für taubstume Menschen.pdf(149KB)
Auswahl von Hilfsorganisationen, die Geldspenden für Betroffene entgegen nehmen
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat ein umfangreiches Merkblatt zu seriösen Hilfsorgansationen zur Verfügung gestellt.