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Soziale Betreuung und Beratung für Bewohner*innen

Das Land Niedersachsen gewährt nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen“ unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss. Die Förderung betrifft Vorhaben mit folgenden Aufgabenschwerpunkten:

  • Kinder- und Jugendbetreuung,
  • Unterstützung bei der Sprachförderung und der Vermittlung von Kenntnissen für den Aufenthalt in der deutschen Gesellschaft,
  • Beratung, Betreuung und Unterstützung in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel Ausgabe von Bekleidung, Informationsveranstaltungen),
  • Beratung und Betreuung von besonders schutzbedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern,
  • Förderung von gegenseitiger Toleranz und Wertschätzung zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der Nachbarschaft eines Standortes,
  • Beratung und Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner im Zusammenhang mit der Zuweisung an ihre künftigen Wohnorte.

Antrag auf Zuwendungsrichtlinie

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