Behördenleitung

Präsident der Landesaufnahmebehörde:

Klaus Dierker


Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Petzvalstraße 18
38104 Braunschweig

Tel.: 0531/3547-0
Fax: 0531/3547-200

E-Mail: poststelle@lab.niedersachsen.de


Das Land Niedersachsen ist nach dem Asylgesetz (AsylG) und dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichtet, anteilig die im Bundesgebiet um Asyl nachsuchenden, unerlaubt eingereisten ausländischen Staatsangehörigen sowie Personen, denen aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Union vorübergehender Schutz gewährt wird, aufzunehmen.

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Landesministeriums für Inneres und Sport. Ihre Aufgabe ist die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens.

Die Landesbehörde verfügt über sechs reguläre Unterbringungsstandorte und fünf Notunterkünfte. Zu den regulären Standorten gehören die beiden Ankunftszentren Bramsche und Braunschweig, in denen geflüchtete Menschen bis zum Beginn ihres Asylverfahrens verpflichtet sind, ihren Wohnsitz zu nehmen. Weitere Standorte befinden sich in Oldenburg, Osnabrück und Friedland. Derzeit werden außerdem zeitgebundene Standorte als partielle Notunterkunft genutzt. Dazu gehören wechselnde Hallen auf dem Messegelände Laatzen und die Standorte Garbsen, Bad Sachsa, Bad Bodenteich und Wangerland. Nach Beginn des laufenden Asylverfahrens werden die Geflüchteten dann aus den Ankunftszentren auf diese Standorte verteilt. Die Wohnverpflichtung gilt in der Regel bis zum Abschluss des Asylverfahrens, erst dann erfolgt eine Aufteilung auf die Kommunen.

Eine Besonderheit stellt der Standort Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland dar: Das GDL ist die bundesweit einzige Aufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion. Diese Personengruppe, die das Registrier- und Verteilverfahren beim auf dem Nachbargrundstück ansässigen Bundesverwaltungsamt durchführt, verbleibt nur eine bis maximal zwei Wochen im GDL, bevor die Weiterreise in die Bundesländer erfolgt. Daneben ist der Standort GDL Friedland Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber, die zukünftig in einer Kommune in Niedersachsen leben werden. Außerdem nimmt die Einrichtung besondere Flüchtlingsgruppen aus humanitären Aufnahmeprogrammen auf. Diese Geflüchteten verbringen zwei Wochen im GDL, bevor sie nach einer bestimmten Quote auf die Bundesländer verteilt werden. Zudem ist der Standort für die Aufnahme der dem Land Niedersachsen zugewiesenen jüdischen Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion zuständig.

Für die Antragsstellung zum Anstoß des Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Sie betreibt an den Standorten jeweils eine Außenstelle.

Am Hauptsitz sind die Verwaltungsbereiche Organisationsmanagement, Personalwesen, Finanzen und Liegenschaften sowie Informations- und Kommunikationstechnik und der Bereich Flüchtlingsangelegenheiten ansässig. Diesen Bereichen übergeordnet und direkt der Weisung des Präsidenten untergeordnet sind die drei Stabsstellen (Zentrale Steuerungsunterstützung) Strategie und Controlling, Justiziariat und Öffentlichkeitsarbeit.

Eine weitere Aufgabe wird an den Dienstorten Langenhagen und Lüneburg wahrgenommen: hier befinden sich die Fachbereiche Ausländerrecht, als zentrale Beratungsstelle für die niedersächsischen Kommunen im Bereich der freiwilligen Rückkehr, dem Fallmanagement und der Identitätsfeststellung sowie der Bereich Rückkehr mit Rückehrungsvollzug.

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren übernimmt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen noch in diesem Jahr eine weitere wichtige Aufgabe. Sie verantwortet dann alle Verfahrensschritte zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Das betrifft die Binnenwanderung innerhalb der Europäischen Union sowie auch die Gewinnung von Fachkräften aus Staaten außerhalb der Europäischen Union.

An den Unterbringungsstandorten sorgen die sozialen Dienste, Hauswarte und Hauswartinnen für das Wohl der Geflüchteten. Hier werden auch medizinische Betreuung sowie Kinderbetreuung und Wegweiserkurse angeboten.

Nach Abschluss eines erfolgreichen Asylverfahrens werden die geflüchteten Menschen auf die Kommunen verteilt. Dies geschieht nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, der nach Steueraufkommen und Einwohnerzahl die jeweilige Aufnahmequote für die einzelnen Kommunen festlegt. Das Land Niedersachsen muss derzeit gut 9,5 Prozent der im Bundesdurchschnitt nach Deutschland kommenden Menschen aufnehmen.


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