Verteilung
Die landesinterne Verteilung und Zuweisung von Asylsuchenden sowie von unerlaubt eingereisten Ausländern nach § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Die LAB Niedersachsen nimmt die Aufgabe der landesinternen Verteilung und Zuweisung für das gesamte Land Niedersachsen wahr. Hierbei orientieren sich die Verteilungen an einer Verteilquote, die unter maßgeblicher Berücksichtigung der Einwohnerzahl der Kommunen berechnet wird. Die Umsetzung der Verteilung gegenüber dem Asylsuchenden oder dem unerlaubt eingereisten Ausländer erfolgt durch einen Zuweisungsbescheid. Bei der Zuweisung sind die Haushaltsgemeinschaft von Familienangehörigen im Sinne des § 26 Absatz 1 bis 3 Asylgesetz (AsylG) oder sonstige humanitäre Gründe von vergleichbarem Gewicht zu berücksichtigen. Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung in den Gemeinden regeln die Gebietskörperschaften in eigener Zuständigkeit.
Bei Fragen zu Verteilungen wenden Sie sich bitte an:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Fachbereich Verteilung
Petzvalstraße 18
38104 Braunschweig