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Umverteilung

Änderung / Aufhebung der Wohnsitzauflage für Asylsuchende


Für Asylsuchende, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen und deren Lebensunterhalt gesichert ist, kann auf Antrag die Wohnsitzauflage aufgehoben werden.

Diese Aufgabe nimmt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen für die im Land Niedersachsen zugewiesenen Personen wahr.

Bei Fragen zur Aufhebung einer Wohnsitzauflage wenden Sie sich bitte an:




Bei Fragen zu Umverteilungen wenden Sie sich bitte an:


Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Fachbereich Umverteilung
Petzvalstraße 18
38104 Braunschweig


Mail an Ansprechpartner




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