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Umverteilung


Umzug während des Asylverfahrens


Voraussetzungen und Folgen der Umverteilung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage

Bitte beachten Sie:

Anfragen bitte ausschließlich schriftlich stellen und Anlagen nur als PDF-Datei senden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich.


Änderung/Aufhebung der Wohnsitzauflage für Asylsuchende

Für Asylsuchende, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen und deren Lebensunterhalt gesichert ist, kann auf Antrag die Wohnsitzauflage aufgehoben werden.

Diese Aufgabe nimmt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen für die im Land Niedersachsen zugewiesenen Personen wahr.


Bei Fragen zur Aufhebung oder Änderung einer Wohnsitzauflage während eines Asyverfahrens wenden Sie sich bitte an:

Mail an Ansprechpartner

Vordruck Antrag Wohnsitzauflage.pdf


Landesinterne und länderübergreifende Umverteilung

Eine Umverteilung kann erst nach erfolgter Zuweisung in eine Stadt oder einen Landkreis beantragt werden.

Sie ist für Personen möglich, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden. Diese Aufgabe nimmt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen für Personen, die innerhalb von Niedersachsen und aus einem anderen Bundesland nach Niedersachsen umziehen wollen, wahr.

Ein Anspruch besteht für die Zusammenführung von Ehegatten zueinander (eine in Deutschland anerkannte Ehe) und minderjährige, ledige Kinder zu ihren Eltern und umgekehrt

Darüber hinaus können auch sonstige, humanitäre Gründe von vergleichbarem Gewicht anerkannt werden.

Der Antrag zur Umverteilung in ein anderes Bundesland ist bei der dort zuständigen Behörde zu stellen.


Bei Fragen zu Umverteilungen während eines Asylverfahrens wenden Sie sich bitte an:

Mail an Ansprechpartner

Vordruck Antrag Umverteilung.pdf


Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Fachbereich Umverteilung
Petzvalstraße 18
38104 Braunschweig





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