Niedersachsen klar Logo

Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen nimmt Arbeit auf

Am heutigen Dienstag nimmt die neu eingerichtete Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen offiziell ihre Arbeit auf. Organisatorisch ist die Stelle der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen angegliedert.

Die Hauptaufgabe der Zentralstelle ist die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz. Diese Aufgabe wurde bislang von den 52 kommunalen Ausländerbehörden in Niedersachsen wahrgenommen. In einer Übergangsphase bis zum Jahresende 2025 können antragstellende Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber frei entscheiden, ob sie ihre Anträge weiterhin bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden oder bei der neuen Zentralstelle einreichen möchten. Ab dem 1. Januar 2026 ist ausschließlich die Zentralstelle bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen für die Bearbeitung zuständig. Grundlage hierfür ist die im Juni von der Landesregierung beschlossene Änderung der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung.

Die Zentralstelle berät zudem die Arbeitgebenden im Vorfeld der Vereinbarung und prüft, ob die Voraussetzungen für das beschleunigte Fachkräfteverfahren erfüllt sind.

In den kommenden Monaten wird die Zentralstelle personell und organisatorisch weiter aufgebaut. Rund 30 Mitarbeitende sollen ab 2026 in diesem Bereich tätig sein und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als zentrale Servicestelle zur Verfügung stehen. Der Dienstort befindet sich in Osnabrück. Für die Zentralstelle wurden innenstadtnah eigene Büroräumlichkeiten angemietet.

Weitere Informationen zur Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen und zum Verfahren selbst sind ab sofort auf den entsprechenden Internetseiten abrufbar: https://beschleunigtes-fachkraefteverfahren.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.07.2025

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln