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Identitätsklärung und Passpapierersatzbeschaffung

Ein Nationalpass ist ein amtlicher Ausweis, der an die Inhaber*in von einem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit sie oder er besitzt.

Nationalpässe dienen dem Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis. Sie berechtigen zu grenzüberschreitenden Reisen und zur Rückkehr in das ausstellende Land. Der Pass muss gültig und anerkannt sein. Über die Anerkennung entscheidet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Passersatzpapiere sind Ausweise, die nicht alle Funktionen eines Passes erfüllen. Dabei kann es sich sowohl um Reiseausweise für anerkannte Flüchtlinge handeln als auch um ein Heimreisedokument für die Freiwillige Rückkehr bzw. Rückführung.

Ein fehlender Pass oder fehlendes Passersatzpapier ist neben der ungeklärten Identität eines der wesentlichen Ausreisehindernisse für ausreisepflichtige Personen.

Eine Klärung der Identität ist für die Beschaffung von Heimreisedokumenten maßgeblich. Dies geschieht durch Dokumente, sonstige Sachbeweise, Rückübernahmeersuchen auf Basis von bilateralen und EU-Rückübernahmeabkommen und Vereinbarungen. Weitere Maßnahmen sind persönliche Vorsprachen bei den Auslandsvertretungen in Deutschland sowie Identifizierungsmissionen etc. in Zusammenarbeit mit den v.g. Botschaften oder Konsulaten und/oder zuständigen Heimatbehörden des Herkunftslandes.

In Niedersachsen ist die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) für Identitätsfeststellungen und Beschaffung von Passersatzpapieren auf Antrag in Amtshilfe zuständig.

Darüber hinaus unterstützt die LAB NI die kommunalen Ausländerbehörden in Niedersachsen bei der Beschaffung sonstiger standesamtlicher Urkunden im Rahmen der Amtshilfe.

Die LAB NI arbeitet dabei eng mit anderen Behörden und Stellen wie den Auslandsvertretungen in Deutschland, Innen- und Außenbehörden in den Herkunftsländern, kommunalen Ausländerbehörden, Landes- und Bundesbehörden u.a. zusammen.

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