Umverteilung
Die Umverteilung von Asylsuchenden
In begründeten Fällen können Asylsuchende umverteilt und somit einer anderen Gebietskörperschaft als bisher zugewiesen werden. Diese Umverteilung erfolgt auf Antrag der Betroffenen und kann sowohl landesintern innerhalb von Niedersachsen wie auch länderübergreifend erfolgen. Diese Aufgabe nimmt die LAB Niedersachsen ebenfalls für das gesamte Land Niedersachsen wahr. Im Falle der länderübergreifenden Umverteilung jedoch lediglich für diejenigen Asylsuchenden, die beantragen, von einem anderen Bundesland nach Niedersachsen umverteilt zu werden. Für Asylsuchende, die beantragen von Niedersachsen in andere Bundesländer umverteilt zu werden, entscheidet die zuständige Behörde des Bundeslandes, für das der weitere Aufenthalt beantragt wird.
Bei Fragen zu Umverteilungen wenden Sie sich bitte an:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Fachbereich Umverteilung
Petzvalstraße 18
38104 Braunschweig
oder