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Umverteilung

Die Umverteilung von Asylsuchenden

In begründeten Fällen können Asylsuchende umverteilt und somit einer anderen Gebiets­körperschaft als bisher zugewiesen werden. Diese Umverteilung erfolgt auf Antrag der Betroffenen und kann sowohl landesintern innerhalb von Niedersachsen wie auch länder­übergreifend erfolgen. Diese Aufgabe nimmt die LAB Niedersachsen ebenfalls für das gesamte Land Niedersachsen wahr. Im Falle der länder­über­greifenden Umverteilung jedoch lediglich für diejenigen Asylsuchenden, die beantragen, von einem anderen Bundesland nach Niedersachsen umverteilt zu werden. Für Asylsuchende, die beantragen von Niedersachsen in andere Bundesländer umverteilt zu werden, entscheidet die zuständige Behörde des Bundes­landes, für das der weitere Aufenthalt beantragt wird.



Bei Fragen zu Umverteilungen wenden Sie sich bitte an:


Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Fachbereich Umverteilung
Petzvalstraße 18
38104 Braunschweig


oder


poststelle@lab.niedersachsen.de

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