Vollzug von Abschiebungen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außenstelle Langenhagen sind insbesondere auch für die Abschiebungen zuständig. Dabei werden die ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer von ihrem Aufenthaltsort abgeholt und zu der jeweiligen Dienststelle der Bundespolizei befördert.
Bei Flugabschiebungen sind diese Dienststellen auf Flughäfen. Bei Landabschiebungen werden die Ausländerinnen und Ausländer an den Grenzübergängen des Nachbarlandes übergeben. In seltenen Fällen kann eine Abschiebung auch auf dem Wasserweg erfolgen.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
03.12.2009
zuletzt aktualisiert am:
28.04.2016